Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Taygea Logistics GmbH, FN 683684v („Spediteur"), und ihren Auftraggebern („Auftraggeber"). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Ergänzungen und der AÖSp gehen die zwingenden Bestimmungen der AÖSp vor, soweit gesetzlich nicht anders zulässig.
Geltungsbereich
Es gelten die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils gültigen Fassung. Diese Ergänzungen regeln Punkte, die durch die AÖSp nicht oder nicht abschließend geregelt sind.
Zahlungsbedingungen
- Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
- Verzugszinsen bei Zahlungsverzug: 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz gem. § 456 UGB
- Mahnspesen: gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zzgl. tatsächlicher Inkassokosten
- Skonto: kein Skontoabzug, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart
Stornierung
- Kostenfreie Stornierung: bis 48 Stunden vor vereinbarter Abholung/Beladung
- Stornogebühr bei Absage 24 bis 48 Stunden vor vereinbarter Abholung/Beladung: 50 % des vereinbarten Frachtpreises, mindestens 100 EUR
- Stornogebühr bei Absage weniger als 24 Stunden vor vereinbarter Abholung/Beladung: 100 % des vereinbarten Frachtpreises
- Bei bereits disponiertem Frachtführer/Laderaum können zusätzlich nachweislich entstandene Kosten verrechnet werden.
Preise und Zusatzkosten
- Angebotene Frachtraten gelten als unverbindliche Kalkulation, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet.
- Treibstoffzuschlag (Fuel-Surcharge): gemäß aktuellem Index, wird bei Auftragsbestätigung ausgewiesen
- Standgelder: ab der 3. Wartestunde 50 EUR/Stunde, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart
- Zusätzliche Umladungen, Zollkosten oder behördlich angeordnete Maßnahmen werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
- Alle genannten Preise und Frachtraten verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Reklamationen und Fristen
Reklamationen sind schriftlich an office@taygea.com zu richten.
Für die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) und bei entsprechenden Beförderungen die jeweils anwendbaren Bestimmungen der CMR. Die jeweils maßgeblichen Rüge-, Haftungs- und Verjährungsfristen sind einzuhalten.
Angaben des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben (u. a. Gewicht, Maße, Wert, Zollpapiere, Gefahrgutklassifizierung, erforderliche Exportdokumente wie A.TR-Zertifikate) verantwortlich. Der Spediteur haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers beruhen.
Zollvertretung
Soweit der Spediteur im Rahmen der Auftragsabwicklung Zollanmeldungen oder sonstige zollrechtliche Erklärungen abgibt, erfolgt dies aufgrund einer vom Auftraggeber erteilten Vollmacht, gegebenenfalls im Wege der indirekten Vertretung gemäß den anwendbaren zollrechtlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die dafür erforderlichen Vollmachten rechtzeitig und in gültiger Form vorliegen.
Gefahrgut
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gefährliche Güter vor Übergabe vollständig und richtig gemäß den einschlägigen Vorschriften (u. a. ADR, RID, IMDG-Code, IATA-DGR) zu kennzeichnen, zu verpacken und zu deklarieren. Für Schäden, Kosten oder Verzögerungen, die auf eine unrichtige, unvollständige oder unterlassene Deklaration von Gefahrgut zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber und stellt den Spediteur diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.
Einsatz von Subunternehmern
Der Spediteur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Frachtführer, Lagerhalter und sonstige Subunternehmer seiner Wahl einzusetzen. Der Spediteur verfügt über keinen eigenen Fuhrpark und tritt ausschließlich als Spediteur im Sinne der AÖSp auf.
Höhere Gewalt
Der Spediteur haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, insbesondere Streiks, Grenzschließungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen oder vergleichbare, vom Spediteur nicht zu vertretende Umstände.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter www.taygea.com/datenschutz.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Wien.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere internationale Übereinkommen wie die CMR, entgegenstehen.
Aufrechnung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen wurden gerichtlich festgestellt oder vom Spediteur ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis selbst.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ergänzungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der AÖSp im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei fremdsprachigen Fassungen (z. B. Englisch) dieser Bedingungen oder einzelner Vereinbarungen ist im Zweifel und im Streitfall ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
Speditionsversicherung (SVS)
Sofern der Auftraggeber die Verrechnung der Speditionsversicherung (SVS) nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, versichert der Spediteur die anvertrauten Güter im Rahmen des Speditionsversicherungsscheins (SVS). Die SVS-Prämie wird auftragsbezogen berechnet und dem Auftraggeber als eigener Kostenpunkt zusätzlich zur Fracht in Rechnung gestellt.